Allgemeine Geschäftsbedingungen
Version 5 — Stand: 28. April 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese AGB gelten für alle Mietverträge über Parkplätze für Kraftfahrzeuge (KFZ), die Kunden über die Website der Park@Pay Management GmbH (nachfolgend „Vermieter“) abschließen.
(2) Gegenstand des Vertrages ist die Überlassung eines Stellplatzes für ein Fahrzeug während des gebuchten Zeitraums auf der vom Kunden ausgewählten Parkfläche.
(3) Eine Bewachung oder Verwahrung des Fahrzeugs ist nicht Gegenstand des Vertrages.
§ 2 Vertragsschluss und Buchung
(1) Der Kunde gibt durch Abschluss des Buchungsvorgangs auf der Website ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages ab.
(2) Der Vertrag kommt zustande, wenn der Vermieter die Buchung per E-Mail bestätigt.
(3) Im Rahmen der Buchung ist die Angabe des korrekten Fahrzeugkennzeichens zwingend erforderlich, da die Identifikation vor Ort ausschließlich über die automatische Kennzeichenerkennung erfolgt.
§ 3 Kennzeichenerkennung und Zufahrt
(1) Die Parkflächen des Vermieters sind mit Systemen zur automatischen Kennzeichenerkennung ausgestattet. Bei Ein- und Ausfahrt wird das Kennzeichen gescannt und mit den Buchungsdaten abgeglichen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass das Kennzeichen am Fahrzeug gut lesbar (nicht verschmutzt oder verdeckt) ist.
(3) Stimmt das gescannte Kennzeichen nicht mit dem gebuchten Kennzeichen überein, gilt das Fahrzeug als unberechtigt abgestellt, es sei denn, der Kunde weist die Buchungsberechtigung unmittelbar anderweitig nach.
§ 4 Mietzins und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt der zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website angegebene Mietpreis. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Die Zahlung erfolgt im Voraus über die angebotenen Online-Zahlungsmethoden.
(3) Bei Überschreitung der gebuchten Parkdauer wird für den zusätzlichen Zeitraum ein Entgelt gemäß dem vor Ort ausgehängten Tarif berechnet und nachgefordert.
§ 5 Zahlungsverzug und Inkasso
(1) Kommt der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach (z. B. bei Zeitüberschreitung oder Rücklastschrift), gerät er ohne weitere Mahnung in Verzug.
(2) Der Vermieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug ein Inkassobüro mit der Einziehung der Forderung zu beauftragen. Die dadurch entstehenden Kosten (z. B. Gebühren des Inkassodienstleisters, Kosten für die Halterermittlung) trägt der Kunde.
§ 6 Haftung
(1) Der Vermieter haftet für Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten).
(3) Der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung des Fahrzeugs durch Dritte. Die Nutzung der Parkfläche erfolgt auf eigene Gefahr.
(4) Der Mieter haftet gegenüber dem Vermieter für Verunreinigungen durch Öl oder Kraftstoff sowie für sämtliche Schäden, die durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten schuldhaft verursacht wurden. Dies gilt in gleicher Weise für Schäden, die durch Angehörige, Besucher, Lieferanten, Handwerker und Personen, die sich mit dem Willen des Mieters an oder auf dem Dauerstellplatz aufhalten, verursacht wurden.
(5) Der Mieter benutzt die Mietsache auf eigene Gefahr; Er trägt das Risiko für die abgestellten Fahrzeuge mit Zubehör. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden oder für andere Nachteile, die bei Benutzung der Mietsache entstehen, es sei denn dem Vermieter trifft an dem Schaden ein eigenes Verschulden. Der Vermieter haftet auch nicht für Schäden, die durch andere Mieter oder Dritte verursacht werden. Es ist insoweit Sache des Mieters selbst für ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.
(6) Das Benutzen, Begehen und Befahren des Parkraumes erfolgt zu jeder Jah- reszeit, einschließlich der Wintermonate, auf eigene Gefahr, da kein Winter- dienst bereitgestellt wird. Für etwaige Schäden, die auf Witterungseinflüsse, wie Schnee oder Glätte zurückzuführen sind, übernimmt der Vermieter keine Haftung.
(7) In Fällen, in denen der Mieter durch unabwendbare Ereignisse am Verlassen oder an der Zufahrt gehindert ist, kann weder Mietnachlass noch sonstiger Ersatz gefordert werden.
§ 7 Nutzungsregeln und Abschleppen
(1) Auf dem Gelände gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO). Das Fahrzeug ist innerhalb der markierten Stellplätze abzustellen.
(2) Der Mieter darf die Mietsache nur zu den im Vertrag bestimmten Zwecken nutzen. Eine andere Nutzung als die im Vertrag vereinbarte ist nur mit der schriftlichen Zustimmung des Vermieters gestattet. Sonstige Gegenstände darf der Mieter nicht auf dem Dauerstellplatz lagern.
(3) Der Mieter ist ohne vorherige Erlaubnis des Vermieters nicht berechtigt, die Mietsache oder einen Teil der Mietsache unterzuvermieten oder einem Dritten zu überlassen.
(4) Das Fahrzeug, mit dem im Mietvertrag angegebenen amtlichen Kennzeichen, welches auf dem Dauerstellplatz abgestellt wird, muss von der zuständigen Zulassungsbehörde für den öffentlichen Verkehr zugelassen sein.
(5) Der Vermieter ist berechtigt, das Fahrzeug auf Kosten des Kunden abschleppen zu lassen, wenn:
das Fahrzeug ohne gültige Buchung abgestellt wurde,
das Fahrzeug Rettungswege, Ein- oder Ausfahrten blockiert,
die Parkfläche aufgrund behördlicher Anordnung oder Gefahr im Verzug geräumt werden muss.
§ 8 Datenschutzinformation
Der Vermieter erhebt, speichert und verarbeitet personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis gemäß den anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie im Einklang mit seiner Datenschutzrichtlinie. Die jeweils aktuelle Fassung der Datenschutzrichtlinie des Vermieters ist auf der Bestell-Website (www.park-pay.de/datenschutz) veröffentlicht und einsehbar.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und des Vertrages unberührt.